Die Agentur für Arbeit vergibt einen Existenzgründerzuschuss für ALG I-Empfänger, welche noch einen Leistungsanspruch von mehr als 150 Tagen haben und in eine haupterwerbliche Selbstständigkeit starten wollen (gilt nicht bei der Übernahme von Firmen). Bezuschusst werden maximal 1.000,00 € für die ersten sechs Monate der Gründung; nebenbei können noch 300,00 € als soziale Absicherung für eine Dauer von bis zu 15 Monaten gewährt werden.
Diese Art der Bezuschussung ist aktuell leider nur noch eine freiwillige Leistung der Argentur für Arbeit. Das heißt, die ARGE kann den Antrag ggf. auch ablehnen. Damit es nicht dazu kommt,
solltet ihr einen detaillierten und erfolgversprechenden Business-Plan vorlegen. Bei Bedarf helfen wir dir natürlich gerne bei den Formalitäten.
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