Wer eine neues Unternehmen gründen will oder dies bereits getan hat und nun eine Finanzspritze benötigt, der sollte sich mit der städtischen Mittelstandsförderung beschäftigen. Hier können maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Doch welche Kosten sind förderfähig? Zuwendungsfähig sind Kosten, wenn sie vom Zuwendungsempfänger tatsächlich getragen und nachgewiesen werden; wenn sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sind; und dieses Vorhaben den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.
Auf den Internetseiten der Stadt Leipzig findet Ihr die entsprechenden Informationen.